
E-Mobil auf Rezept - Bedingungen:
Um ein Elektromobil (auch E-Scooter oder Senioren-Scooter genannt) auf Rezept, also auf Kosten der Krankenkasse, zu erhalten, müssen bestimmte medizinische und rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Hier eine Übersicht der wichtigsten Anforderungen:
1. Medizinische Notwendigkeit
Es muss ein dauerhafter körperlicher Gehbehinderungszustand vorliegen, der eine selbstständige Fortbewegung ohne Hilfsmittel stark einschränkt oder unmöglich macht.
Die Mobilität im häuslichen Umfeld (z. B. Wohnung, Hausflur) und im Nahbereich (z. B. Einkaufen, Arztbesuche) ist durch die Einschränkung stark beeinträchtigt.
Es gibt keine andere zumutbare Möglichkeit, den Mobilitätsbedarf zu decken (z. B. Rollstuhl, Gehhilfe).
Ein Arzt muss dies in einem detaillierten Attest oder auf einem Hilfsmittelrezept dokumentieren.
2. Funktionalität im Alltag
Das Elektromobil muss dem Betroffenen ermöglichen, den Alltag eigenständig zu bewältigen (z. B. Einkaufen, Arztbesuche, soziale Teilhabe).
Die Nutzung des Elektromobils muss im häuslichen Umfeld möglich und sinnvoll sein (z. B. Türbreite, Aufzug, Abstellmöglichkeiten).
Es muss sichergestellt sein, dass der Patient das Gerät selbstständig bedienen und sicher nutzen kann.
3. Begutachtung / Genehmigung durch die Krankenkasse
Die Krankenkasse prüft den Antrag meist durch den Medizinischen Dienst (MD), der gegebenenfalls einen Hausbesuch durchführt.
Nach positiver Begutachtung genehmigt die Kasse das Elektromobil – meist nur leihweise.
Der Versicherte hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Modell – die Krankenkasse entscheidet über ein geeignetes Hilfsmittel.
4. Voraussetzungen des Versicherten
Die betroffene Person muss in der Lage sein, das Elektromobil verantwortungsvoll und sicher zu nutzen.
Es dürfen keine schwerwiegenden kognitiven oder psychischen Einschränkungen vorliegen, die die sichere Nutzung unmöglich machen.
5. Kein Einsatz für Freizeit oder längere Strecken
Das Elektromobil darf nicht primär für Freizeitaktivitäten genutzt werden (z. B. Ausflüge, Spazierfahrten), sondern nur zur Wiederherstellung der Alltagsmobilität im Nahbereich.
Der Einsatz im öffentlichen Verkehr (z. B. Bahnreisen, längere Strecken) wird meist nicht als vorrangiger Zweck anerkannt.
Wichtiger Hinweis:
Das Elektromobil gilt in der Regel als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 33 SGB V). Ein ärztliches Rezept allein genügt jedoch nicht – die Krankenkasse muss vor Anschaffung genehmigen, sonst bleibt man auf den Kosten sitzen.
