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    Benötigt der VITALROLLER-Krankenfahrstuhl mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15km/h eine Betriebserlaubnis?

    Benötigt der VITALROLLER-Krankenfahrstuhl mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15km/h eine Betriebserlaubnis?

    Diese Frage wird uns regelmäßig gestellt – und das völlig zu Recht.

    Die Begriffe Betriebserlaubnis, Einzelgenehmigung, TÜV-Gutachten und Zulassung werden häufig miteinander verwechselt.

    In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie die Zulassung des VITALROLLER-Krankenfahrstuhls mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h tatsächlich abläuft.

    VORABINFO: Beim VITALROLLER gibt es drei unterschiedliche Modell-Varianten:

    1. VITALROLLER (Höchstgeschwindigkeit 6 km/h) - Hier ist keine Zulassung und kein Versicherungskennzeichen nötig
    2. VITALROLLER Light (Höchstgeschwindigkeit entweder 10 oder 15 km/h) - Achtung: Dieses Fahrzeug ist nur für Privatgelände geeignet - Eine Nutzung im öffentlichen Raum ist nicht erlaubt!!!
    3. VITALROLLER-Krankenfahrstuhl (Höchstgeschwindigkeit 15 km/h) - Hier benötigen Sie eine Zulassung und jährlich ein neues Versicherungskennzeichen, damit ist die Nutzung im öffentlichen Raum erlaubt.

    Für unseren 6-km/h-VITALROLLER gilt: Keine Zulassung erforderlich

    Der VITALROLLER mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h ist zulassungsfrei. Für dieses Modell benötigen Sie weder eine Betriebserlaubnis noch ein Versicherungskennzeichen. Sie können das Fahrzeug nach der Übergabe direkt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nutzen.

    Der VITALROLLER-Krankenfahrstuhl mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h

    Der zulassungsfähige VITALROLLER mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h wird als Krankenfahrstuhl eingestuft.

    Für dieses Fahrzeug liegt ein offizieller Begutachtungsbericht des TÜV Süd nach § 21 StVZO vor. Dieser Begutachtungsbericht bestätigt die technische Begutachtung des VITALROLLER-Krankenfahrstuhls und bildet die Grundlage für die spätere Einzelgenehmigung.

    Warum können wir den Begutachtungsbericht nicht vorab zusenden?

    Der Begutachtungsbericht ist immer fahrzeugbezogen. Das bedeutet, dass er individuell für jedes einzelne Fahrzeug erstellt wird und unter anderem die jeweilige Fahrgestellnummer enthält.

    Aus diesem Grund gibt es kein allgemeingültiges Muster, das für alle VITALROLLER-Krankenfahrstühle verwendet werden könnte.

    Den originalen Begutachtungsbericht erhalten Sie selbstverständlich zusammen mit Ihrem VITALROLLER-Krankenfahrstuhl.

    Wie erhalte ich die Betriebserlaubnis für den VITALROLLER-Krankenfahrstuhl mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h?

    Nach dem Kauf erhalten Sie von uns den originalen Begutachtungsbericht des TÜV Süd nach § 21 StVZO. Dieser ist fahrzeugbezogen und gehört zu Ihrem VITALROLLER-Krankenfahrstuhl (Höchstgeschwindigkeit 15 km/h).

    Je nach Zulassungsbehörde kann es erforderlich sein, das Fahrzeug im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorzuführen.

    Mit dem Fahrzeug und den dazugehörigen Unterlagen wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Straßenverkehrsbehörde (Zulassungsstelle). Dort wird auf Grundlage des Begutachtungsberichts die gesetzlich erforderliche Einzelgenehmigung für Ihr Fahrzeug erteilt. 

    Die Gebühren für die Erteilung der Einzelgenehmigung liegen erfahrungsgemäß bei etwa 50 bis 60 Euro, diese fallen selbstverständlich nur einmalig an.

    Darf ich vorher schon fahren?

    Nein.

    Der Begutachtungsbericht allein stellt noch keine Betriebserlaubnis dar. Erst nachdem die zuständige Zulassungsstelle die Einzelgenehmigung erteilt hat, darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

    Ein Betrieb ohne diese Einzelgenehmigung ist ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Benötige ich für den VITALROLLER-Krankenfahrstuhl ein Versicherungskennzeichen?

    Ja.

    Nach Erteilung der Einzelgenehmigung benötigen Sie für Ihren VITALROLLER-Krankenfahrstuhl ein gültiges Versicherungskennzeichen.

    Das Versicherungskennzeichen muss – wie bei Mofas oder Rollern – jährlich erneuert werden. Die Versicherungsprämie liegt je nach Anbieter derzeit in Etwa zwischen 60 und 80 Euro pro Jahr.

    Unser Service für Sie

    Selbstverständlich erhalten Sie Ihren VITALROLLER-Krankenfahrstuhl (Höchstgeschwindigkeit 15 km/h) inklusive aller erforderlichen Unterlagen.

    Sollten Sie Fragen zur Einzelgenehmigung oder zum Ablauf bei der Zulassungsstelle haben, unterstützen wir Sie gerne. Unser Team beantwortet Ihnen alle Fragen rund um den VITALROLLER und hilft Ihnen dabei, Ihr Fahrzeug schnell und unkompliziert in Betrieb zu nehmen.

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