Hersteller bzw. in der EU ansässige verantwortliche Wirtschaftsakteur gemäß GPSR:
LF Automobile GmbH
Teppelweg 39
46419 Isselburg
Deutschland
info@vitalworxx.com
Darf man mit dem 15-km/h-VITALROLLER in der Fußgängerzone fahren?
Der VITALROLLER mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h wurde vom TÜV Süd als Krankenfahrstuhl deklariert.
Damit bietet Ihnen der VITALROLLER-Krankenfahrstuhl nicht nur Komfort und Sicherheit, sondern auch rechtliche Vorteile.
Wir schildern Ihnen, unter welchen Voraussetzungen ein als Krankenfahrstuhl eingestuftes Fahrzeug Gehwege und Fußgängerzonen nutzen darf.




