Hersteller bzw. in der EU ansässige verantwortliche Wirtschaftsakteur gemäß GPSR:
Mobilex A/S
Grønlandsvej 5
8660 Skanderborg
Dänemark
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Darf man mit dem 15-km/h-VITALROLLER in der Fußgängerzone fahren?
Der VITALROLLER mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h wurde vom TÜV Süd als Krankenfahrstuhl deklariert.
Damit bietet Ihnen der VITALROLLER-Krankenfahrstuhl nicht nur Komfort und Sicherheit, sondern auch rechtliche Vorteile.
Wir schildern Ihnen, unter welchen Voraussetzungen ein als Krankenfahrstuhl eingestuftes Fahrzeug Gehwege und Fußgängerzonen nutzen darf.


