Sie interessieren sich für ein Hilfsmittel von VITALWORXX und möchten wissen, ob Ihre Krankenversicherung die Kosten übernehmen kann?
Viele unserer Produkte sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung gelistet und verfügen über eine Hilfsmittelnummer. Unter bestimmten Voraussetzungen können solche Hilfsmittel von Krankenversicherungen finanziert oder erstattet werden.
Ob eine Kostenübernahme möglich ist, hängt vom jeweiligen Produkt, der medizinischen Notwendigkeit und den individuellen Versicherungsbedingungen ab.
Wichtig: VITALWORXX verkauft Hilfsmittel ausschließlich zur privaten Bestellung. Eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen oder privaten Krankenkassen bieten wir nicht an.
Kann ich ein Rezept bei VITALWORXX einlösen?
Eine direkte Abrechnung eines Kassenrezepts mit Ihrer Krankenkasse ist bei uns nicht möglich.
Wenn Sie ein Hilfsmittel über Ihre gesetzliche Krankenkasse beziehen möchten, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Krankenkasse. Diese informiert Sie über die Möglichkeiten der Versorgung und nennt Ihnen gegebenenfalls geeignete Vertragspartner.
Ist eine Kostenerstattung bei einer privaten Bestellung möglich?
Ob Ihre Krankenversicherung die Kosten eines privat gekauften Hilfsmittels übernimmt, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.
Gesetzlich Versicherte:
Die gesetzliche Krankenversicherung organisiert die Hilfsmittelversorgung grundsätzlich über Vertragspartner. Eine private Bestellung bei VITALWORXX wird daher nicht automatisch erstattet.
Bitte klären Sie unbedingt vor dem Kauf mit Ihrer Krankenkasse, ob eine Versorgung oder Kostenerstattung über eine private Bestellung möglich ist und ob hierfür eine vorherige Genehmigung erforderlich ist.
Privat Versicherte:
Bei einer privaten Krankenversicherung richtet sich eine mögliche Erstattung nach den individuellen Versicherungs- und Tarifbedingungen.
Sie können sich vor dem Kauf bei Ihrer Versicherung erkundigen, ob das gewünschte Hilfsmittel erstattungsfähig ist und welche Unterlagen dafür benötigt werden.
In beiden Fällen gilt: Eine Erstattung kann nicht garantiert werden.
Was bedeutet eine Hilfsmittelnummer?
Die Hilfsmittelnummer dient der eindeutigen Zuordnung eines Hilfsmittels im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes.
Sie gibt Auskunft über die Einordnung des Produkts und dessen Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis. Sie ist jedoch keine automatische Zusage für eine Kostenübernahme.
Ob ein bestimmtes Hilfsmittel im individuellen Fall finanziert wird, entscheidet die zuständige Krankenversicherung unter Berücksichtigung der medizinischen Notwendigkeit und der geltenden Voraussetzungen.
Welche Unterlagen erhalten Sie von uns?
Bei einer Bestellung bei VITALWORXX erhalten Sie eine ordnungsgemäße Rechnung.
Falls Sie für eine mögliche Kostenerstattung eine ärztliche Verordnung, eine Hilfsmittelnummer oder weitere Produktangaben benötigen, sprechen Sie uns bitte vor Ihrer Bestellung an.
Wir prüfen gerne, welche Angaben zum jeweiligen Produkt vorliegen und Ihnen zur Verfügung gestellt werden können.
Sie haben Fragen?
Sie möchten mehr über ein Produkt erfahren oder benötigen bestimmte Angaben für eine Rückfrage bei Ihrer Krankenversicherung?
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.
VITALWORXX – Ihr Ansprechpartner für Mobilität und Gesundheit
Telefon: 02871 – 24 77 413
Montag bis Freitag: 9:00–17:00 Uhr
Unser Tipp: Klären Sie eine mögliche Kostenübernahme grundsätzlich vor dem Kauf direkt mit Ihrer Krankenversicherung. Lassen Sie sich eine eventuelle Genehmigung möglichst schriftlich bestätigen.