Hersteller bzw. in der EU ansässige verantwortliche Wirtschaftsakteur gemäß GPSR:
Hammer International GmbH
Im Marxle 4
72119 Ammerbuch
Deutschland
info@hammer-international.de
Darf man mit dem 15-km/h-VITALROLLER in der Fußgängerzone fahren?
Der VITALROLLER mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h wurde vom TÜV Süd als Krankenfahrstuhl deklariert.
Damit bietet Ihnen der VITALROLLER-Krankenfahrstuhl nicht nur Komfort und Sicherheit, sondern auch rechtliche Vorteile.
Wir schildern Ihnen, unter welchen Voraussetzungen ein als Krankenfahrstuhl eingestuftes Fahrzeug Gehwege und Fußgängerzonen nutzen darf.


